Teilkaskoversicherung: Versicherungsschutz für Brand, Explosion, Entwendung, Zusammenstoß mit Tieren, Tierbiss, Kurzschlussschäden an der Verkabelung, Naturereignisse, Glasbruch, mut- oder böswillige Handlungen, Fahrzeugschlüsselverlust, Transportmittelunfall. Versicherungsschutz besteht in den geographischen Grenzen Europas.
Vollkaskoversicherung: Zusätzlich zu den Versicherungsfällen der Teilkaskoversicherung besteht auch Versicherungsschutz für: Unfall, Transport auf einem Schiff (Große Haverei).
Allgefahrenversicherung: Die versicherten Sachen sind gemäß den vorliegenden Bedingungen gegen Zerstörung, Beschädigung und Abhandenkommen durch Ursachen aller Art versichert. Versicherungsschutz besteht in den geographischen Grenzen Europas.
Standrisikodeckung (Nur auswählbar wenn das Fahrzeug nicht gefahren wird): Allgefahrendeckung für Fahrzeuge, die nicht im Fahrbetrieb stehen. Versicherungsschutz bei Standrisiken besteht nur, wenn sich das versicherte Fahrzeug am angegebenen Abstellort befindet.